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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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04.06.2014
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Schweiz
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Bundesamt für Justiz Europäischer Gerichtshof SGB
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Asbest Gesundheitsschutz Volltext
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Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen. Gerechtigkeit für Asbestopfer. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten. Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. (…).
SGB, 4.6.2014.
SGB > Asbest. Bundesamt für Justiz. SGB. 2014-06-04.
Ganzer Text
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27.05.2014
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Schweiz
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Bundesamt für Justiz Europäischer Gerichtshof SGB
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Asbest Gesundheitsschutz Volltext
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EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen. Gerechtigkeit für Asbestopfer. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. (…).
SGB, 27.5.2014.
SGB > Asbest. Bundesamt für Justiz. SGB. 27.5.2014.
Ganzer Text
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